Bezugsbindung

Bezugsbindung
1. Begriff: Form der  Vertriebsbindung, bei der z.B. ein Händler gebunden wird, seine Waren nur bei einem bestimmten Lieferanten zu beziehen. Dadurch können Querlieferungs- oder Reimportverbote innerhalb von Vertriebsbindungssystemen überwacht werden.
- B. können auch negativ formuliert werden, indem dem Gebundenen untersagt wird, bei bestimmten Lieferanten zu beziehen oder bestimmte Waren (z.B. Konkurrenzprodukte) zu führen (gleichzeitige  Absatzbindung).
- 2. B. sind wettbewerbsrechtlich nach § 16 GWB zu beurteilen. Werden in  kooperativen Gruppen des Handels den Mitgliedern B. abverlangt, so führen diese grundsätzlich zu einer Prüfung der Kooperation nach § 1 GWB.
- Vgl. auch  Ausschließlichkeitsbindung.

Lexikon der Economics. 2013.

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