- Bezugsbindung
- 1. Begriff: Form der ⇡ Vertriebsbindung, bei der z.B. ein Händler gebunden wird, seine Waren nur bei einem bestimmten Lieferanten zu beziehen. Dadurch können Querlieferungs- oder Reimportverbote innerhalb von Vertriebsbindungssystemen überwacht werden.- B. können auch negativ formuliert werden, indem dem Gebundenen untersagt wird, bei bestimmten Lieferanten zu beziehen oder bestimmte Waren (z.B. Konkurrenzprodukte) zu führen (gleichzeitige ⇡ Absatzbindung).- 2. B. sind wettbewerbsrechtlich nach § 16 GWB zu beurteilen. Werden in ⇡ kooperativen Gruppen des Handels den Mitgliedern B. abverlangt, so führen diese grundsätzlich zu einer Prüfung der Kooperation nach § 1 GWB.- Vgl. auch ⇡ Ausschließlichkeitsbindung.
Lexikon der Economics. 2013.